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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 65

1909 - Leipzig : Hirt
2. Die Zeit. 65 die Fabrikarbeiter nicht gezwungen wären, in den Städten für schweres Geld schlechte Wohnungen zu mieten, sondern auf dem Lande und in den Vorstädten wohnen könnten; weiter eine Kranken- und Jnvaliditätsver-sicherung der Arbeiter, kostenfreie Schiedsgerichte für Bagatellsachen, Armenkolonien auf den vielen öden Flächen zur Beseitigung des Bettler- und Vagabundenwesens.*) Auch auf die Schäden im Volksschulwesen wies der rührige Harkort hin. In einer Denkschrift zeigte er, daß 12000 Lehrer ein Gehalt zwischen 10 und 100 Talern hätten, daneben etwa einige Freitische bei den Bauern und Bürgern, daß ein großer Teil der schulpflichtigen Kinder trotz des Schulzwanges überhaupt keinen Unterricht erhielt. Der Minister Eichhorn brachte diese Klagen nicht vor das Ohr des Königs. Auch von einem Weberaufstand und einer Hungersnot in Schlesien erfuhr der König zu spät. Der Garnkaufmann und der Leinenhändler erwarben fürstliche Vermögen, aber die Weber waren im tiefsten Elend. Der König war erschüttert, als er davon erfuhr; mit allen Mitteln wollte er helfen. Er hatte stets eine offne Hand zum Geben. Die Saumseligkeit seiner Beamten ist schuld an dem Hungertode vieler Hunderte. In einem konstitutionellen Staate hätten die Klagen rechtzeitig das Ohr des Königs erreicht^/ /Jdie größte Unzufriedenheit herrschte auf dem Gebiete der Staatsverwaltung. Das Volk wollte eine Verfassung nach Art der französischen. Der König arbeitete selbst an einer Verfassung.' Die Französische Revolution hatte mit der Vergangenheit vollständig gebrochen; Friedrich Wilhelm wollte an dem geschichtlichen Werdegang anknüpfen, die bereits bewilligten Volksrechte erweitern, dabei aber auch die Rechte des Königs gewahrt wissen. Seine Stellung betrachtete er als einen Auftrag Gottes, nicht des Volkes, wie Rousseau und seine Anhänger das Königtum auffaßten. Eine aus mehreren Ministern bestehende Kommission erhielt 1845 den Auftrag, eine Verfassung auf Grund der Vorarbeiten des Königs auszuarbeiten. Die Ansichten in der Kommission gingen scharf auseinander. Als der Entwurf fertig war, berief der König 1847 die einzelnen Provinzialstände zu einem Vereinigten Landtage nach Berlin. Dem Vereinigten Landtage waren zugestanden: 1. das Recht, neue Steuern zu bewilligen und vorhandene zu erhöhen, 2. beratende Mitwirkung bei der Gesetzgebung, 3. Mitwirkung bei der Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden, 4. das Petitionsrecht, 5. Bildung von Ausschüssen aus den Mitgliedern, die in regelmäßig wiederkehrenden Fristen einberufen werden und den Landtag vertreten sollten, 6. der Vereinigte Landtag selbst sollte berufen werden, so oft die Bedürfnisse des Staates auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung dies erforderlich machen würden. *) Georg Kaufmann, Politische Geschichte Deutschlands im 19. Jahrhundert. Berlin. S. 294. Dah men, Leitfaden. Iv. Neubtg. 5

2. Deutsche Geschichte mit entsprechender Berücksichtigung der sächsischen - S. 63

1880 - Halle : Anton
63 Die Bürger trieben vorwiegend Gewerbe und Handel. Diejenigen, welche ein und dasselbe Handwerk betrieben, thaten sich zu Zünften, Gilden oder Innungen zusammen. Dieselben schlossen sich streng unter einander ab; alle, die zu einer Zunft gehörten, bildeten gleichsam ein Ganzes, treu zusammenhaltend in Freud und Leid, mit besonderem Handwertsgruß und Erkennungszeichen ; eine jede Innung hatte ihren Zunftmeister, welcher die althergebrachte Ordnung bei den Versammlungen der Meister und Gesellen sowie bei der Aufnahme neuer Mitglieder aufrecht halten mußte. 3. Ursprünglich gehörten die Städte einem Fürsten, Grafen oder Bischof, auf dessen Grund und Boden sie lagen. Derselbe ließ sich in der Stadt durch einen Voigt oder Burggrafen vertreten, welcher in seinem Namen die ihm zukommenden Rechte ausübte. Später, als die Städte immer reicher und mächtiger wurden, mußten sie oft den Fürsten aus ihren Bedrängnissen helfen und ihnen namentlich gegen die oft übermüthigen Ritter beistehen. Das wollten sie jedoch nicht umsonst thun; sie gewährten ihre Hilfe nur, wenn der Fürst dafür aus eins oder mehrere seiner Rechte verzichtete. So erwarben sie ein solches Recht nach dem andern, und viele wurden am Ende ganz frei. Alsdann gehörten sie als freie Reichsstädte zum deutschen Reiche und st au den unmittelbar unter dem Kaiser. 4. Der wachsende Wohlstand und die zunehmende Freiheit der Städte erregte Neid und Eifersucht der Ritter; darum herrschte zwischen beiden gewöhnlich Feindschaft. Besonders waren es die Raubritter, welche den städtischen Handel zu stören suchten. Ueberhanpt stand damals der Kaufmann überall in Gefahr, beraubt und beschädigt zu werden. Das Handelsschiff, welches an der Klippe zerschellt, der Fracht sahn, welcher aus den Grund gerathen war, der Wagen, dessen Achse die Straße berührt hatte, die vom Wagen herabgefallene Waare — alles das galt nach damaliger Sitte als den Herren und Bewohnern des Landes verfallen. Es war darum nur natürlich, daß sich die .Handel treibenden Städte zu gegenseitigem Schutze verbanden. So schlossen die am Rhein gelegenen einen Bund, welchen man den rheinischen Städtebund Mitte. Derselbe bewaffnete eine Flotte von 600 Schissen mit 10000 Bogenschützen, um den Handel aus dem Rheine sicher zu stellen, und stellte ein Heer von 6000 Reitern nebst dem entsprechenden Fußvolk auf, um den Landhandel zu schützen. — Am mächtigien aber war der Bnnd der norddeutschen Städte, den man die Hansa nannte. 85 Städte traten ihr allmählich bei; das Haupt war Lübeck. So groß war die Macht der Hansa, daß Könige sich um ihre Freundschaft bewarben und daß Norwegen, Schweden und Dänemark wohl 150 Jahre lang sich vor ihr beugen mußten. 5. Durch Gewerbfleiß und Handel gelangten die Städte zu großem Reichthum. Eiue der reichsten Städte war Augsburg, und hier waren es wiederum die Handelshäuser Fug g er und Wel s er, die ungeheure Schätze besaßen. Als armer Webergeselle war der erste Fugger in Augsburg eingewandert; aber durch Fleiß und Geschicklichkeit

3. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 163

1918 - Leipzig : Voigtländer
- 163 wohlmeinende, sahen in ihrem im Grunde so treuen Volke eine Rotte Don Verschwörern, und das Volk hielt die Fürsten für tyrannische Unterdrücker seiner Freiheit und seiner Rechte. 3. Verfassungskämpfe, vor allem hielt man es im Volke für ein Unrecht, datz es von den Fürsten und ihren Beamten regiert werden sollte, ohne selbst an der Leitung seiner (beschicke teilnehmen Zu dürfen. Ittan verlangte, datz gewählte Abgeordnete das Recht erhalten sollten, in regelmäßigen Versammlungen die Führung der Staatsgeschäfte zu überwachen, insbesondere die (Einnahmen und Ausgaben. (Eine solche Verfassung des Staates wurde immer dringender begehrt. Sie war auch schon in den großem deutschen Staaten, wie in Preußen, dem Volke versprochen, in andern, so in Württemberg und Bayern, sogar eingeführt worden, fiber vornehmlich auf Betreiben des Fürsten Metternich wurden diese Zugeständnisse nicht gehalten ober gar zurückgenommen. Da ergriff eine tiefe Verstimmung das Volk. Gewalt konnte und wollte man nicht anroenben. So zogen sich benn die gebilbeten Stänbe gekränkt und verbittert immer mehr von der unerquicklichen (Erörterung der staatsbürgerlichen Zustänbe des deutschen vaterlanöes zurück. 4. Weltbürgertum. Die Deutschen würden wieder „D3 eltbürger", wie im achtzehnten Jahrhundert. Sie nahmen lebhaft teil an allen Schicksalen, Kämpfen und Bestrebungen fremder Volker. Sie begeisterten sich für den Freiheitskampf der südamerikanischen Kolonien gegen ihr spanisches Mutterland, sie nahmen teil an dem Befreiungskampf der Griechen, die das Joch der türkischen Herrschaft abwarfen (1821), und feierten die griechischen selben in liebern. Große Begeisterung erweckte die französische Juli-Revolution, die den Thron der Bourbonen stürzte (1830), und dem »Bürgerkönig" Louis Philipp von Orleans die Krone Frankreichs verschaffte. Aber im politischen Leben der beiben größten deutschen Staaten, Österreich und Preußen, trat durch sie keine Idanblung ein. tttan nennt diese Seit, die äußerlich so ruhig verlief und scheinbar nur auf ein behagliches Genießen ausging, die Bieber nt eierzeit. 5. Wissenschaft und Kunst. Je ärmer in Deutschland das politische Leben dieser Zeit war, um so reicher blühte das geistige und künstlerische. Große (Belehrte, wie Klexanber von hum* bolbt, der weite Reisen in fremde (Erbteile unternommen hatte, arbeiteten mit glänzenden (Erfolgen an dem Ausbau der Naturwissen» schäften. Itlan studierte das beutsche Mittelalter und vertiefte sich in ii*

4. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 115

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
115 Innern, 3) die romanische in Graubündten, welche wiederum 4 Dialekte hat, 4) die italienische in Tessin und den südlichen Thalschaften von Bündten. Der Religion nach sind drei Fünftel der Bevölkerung Glieder der evange- lischen, zwei Fünftel dagegen Anhänger der römisch-katholischen Kirche. Juden leben 2000 in der Schweiz. Die schweizerische Industrie ist sehr bedeutend und im Ausland wohl angesehen. Die Baumwollenmanufakturen von Glarus, die Spitzen von Neuenburg, die seidenen Waaren von Zürich, die Baumwollen- und Leinen- webereien von Appenzell, die Papierfabrikation von Basel, die Gold- und Silberwaaren von Gens, die Schweizer-Uhren von Genf und Neuenburg gehen in alle 5 Welttheile und finden wegen ihrer Güte großen und raschen Absatz. Ebenso sind die Holzschnitzereien des Berner Oberlandes gesuchte Artikel. Besonders lebhaft ist der Transithandel aus Deutschland nach Italien über den Splügen und Gt. Gotthardt; Basel, Zürich, St. Gallen, Lu- zern, Neuenburg, Bern, Genf und Chur sind die Haupthandelsplätze der Schweiz. Eine besondere Eigenthümlichkeit der Schweizer besteht darin, daß sie des Verdienstes willen ihre Heimath auf längere oder kürzere Zeit verlassen und später mit dem Erwerbe in die Heimath zurückkehren. So wandern namentlich aus Tessin jedes Frühjahr Tausende von Männern und Jüng- lingen nach Italien oder Tyrol, und erwerben sich daselbst als Glaser, Maurer, Tagelöhner oder Handlanger so viel Geld, daß sie den Winter von dem Ersparten sich und ihre Familie erhalten können. Besondere Be- rühmtheit haben von diesen wandernden Schweizern die Graubündtner Zucker- bäcker erhalten, deren „Schweizer-Conditoreien" in allen größeren Haupt- städten Europas wohl besucht sind. Ebenso werden Erzieher und Erzieherin- nen aus den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg und Freiburg aller Orten geschätzt. Wiederum treten Andere in römische oder neapolitanische Kriegs- dienste, in welche man die Schweizer wegen ihrer Treue und Tapferkeit immer gern aufgenommen hat, und erwerben sich daselbst für die alten Tage ausreichende Pensionen neben der Erfahrung im Kriegshandwerk. Aber Allen bleibt in der Ferne eine Liebe und Anhänglichkeit zum Vaterland und zur Heimath, welche sich bei allen Gelegenheiten durch Wort und That frisch und kräftig erzeigt. Die schweizerische Eidgenossenschaft besteht aus 22 Kantonen, von denen jeder souverain ist, und von denen drei wieder in 2 selbständige Landestheile zerfallen, Unterwalden (in Ob- und Nidwalden), Appenzell (Außer- und Innerrhoden) und Basel (Basel-Stadt und Basel-Land). An der Spitze der Gesammtheit steht der Bundesrath, welcher aus 7 Mitgliedern besteht, und die Beschlüsse des Stände- und Nationalraths auszuführen hat. Seine Amtsdauer erstreckt sich auf drei Jahre. Der Ständerath besteht aus 44 Abgeordneten der Kantone; jeder Kanton schickt 2 Ständeräthe nach Bern; in den getrennten Kantonen sendet jeder Landestheil ein Mitglied ab. Der Nationalrath besteht aus den Abgeordneten des Volkes. Je 20,000 Einwoh- ner oder eine Bruchzahl über 10,000 wählen ein Mitglied. Soll ein Gesetz oder Vorschlag zum Bundesgesetz erhoben werden, so müssen beide Räthe ihre Zustimmung ertheilen. Bundessitz in der Schweiz ist Bern. Jeder Kanton der Schweiz ist souverain, d. h. er ordnet seine inneren Angelegenheiten selbständig. Die Spitze eines jeden Kantons bildet das 8*

5. Deutsche Sozialgeschichte - S. 226

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
226 Neueste Zeit. Katholischsoziale Bewegung. Eine soziale Bewegung solcher Art regte sich zuerst in der katholischen Kirche. Bischof Ketteler von Mainz, der bedeutendste Prälat in Deutschland, veröffentlichte 1864 ein Buch „ Die Arbeiterfrage und das Christentum" und stimmte Lassalles Kritik (s. S. 178) im wesentlichen zu, wollte aber die Produktivassoziationen nicht mit Staatshilse, sondern durch Bethätigung der christlichen Liebe, Selbstzucht und Einsicht seitens der Unternehmer eingeführt wissen. 1873 ward in Aachen ein katholischer Arbeiterkongreß gehalten (zehnstündiger Marimalarbeitstag und paritätische Gewerbegerichte wurden besonders gefordert) und 1877 ein vollständiges sozialpolitisches Programm aufgestellt und in den Christlich -sozialen Blättern näher begründet. Dem Eingreifen des Staates war die Stimmung unter den Katholiken erst seit Beendigung des sog. Kulturkampfes günstiger, aufs entschiedenste aber ^nachdrücklicher als von evangelischer Seite) wurden alle wirtschaftlichen Forderungen der Sozialdemokratie bekämpft und deshalb — zuerst vom Domvikar Kolping in Köln (der selbst wandernder Geselle gewesen ivar) — viele Gesellenvereine gegründet, schon seit 1846. 1894 gab es 609 Vereine und 150 Häuser. Man wollte durch Pflege des religiösen Sinnes und durch Verbreitung gesunder Ansichten über die staatsbürgerlichen Pflichten einen tüchtigen, ehrenwerten Meisterstand heranbilden. Für die sittliche Hebung auch der wandernden Handwerker ward gesorgt. Auch Asyle, Spitäler, Vincenz-vereine u. a. wurden gestiftet. 1891 ward ein Volksverein für das katholische Deutschland gegründet. 1893 einigte sich die Centrumspartei über ein „katholisch-soziales" Programm und trat aufs nachdrücklichste für Arbeiterschutz, Genossenschaften und berufliche Organisationsfreiheit ein. An diesen Forderungen hat sie bisher stets festgehalten und die größte Rührigkeit entfaltet. Viel später trat die evangelische Kirche auf den Kampfplatz, und zwar faßte sie von vornherein die Staatshilse ins Auge. Vor-

6. Neueste Geschichte seit 1815 bis zur Gegenwart - S. 151

1918 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
- 151 - Die staatlichen Bergwerke wnsche ich bezglich der Frsorge fr die Arbeiter zu Musteranstalten entwickelt zu sehen, und fr den Privatbergbau erstrebe ich die Herstellung eines organischen Verhltnisses meiner Bergbeamten zu den Betrieben behufs einer der Stellung der Fabrikinspektionen entsprechenden Aufsicht, wie sie bis zum Jahre 1865 bestanden hat. Zur Vorberatung dieser Fragen will ich, da der Staatsrat unter meinem Vorsitze und unter Zuziehung der sachkundigen Personen zusammentrete, die ich dazu berufen werde. Ihre Auswahl behalte ich meiner Bestimmung bor1). Unter den Schwierigkeiten, welche der Ordnung der Arbeiterverhltnisse in dem von mir beabsichtigten Sinne entgegenstehen, nehmen die, die aus der Schonung der heimischen Industrie in ihrem Wettbewerb mit dem Auslande sich ergeben, eine hervorragende Stelle ein. Ich habe daher den Reichskanzler an-gewiesen, bei den Regierungen der Staaten, bereit Industrie mit der unsrigen den Weltmarkt beherrscht, den Zusammentritt einer Konferenz anzuregen2), um die Herbeifhrung gleichmiger, internationaler Regelungen der Grenzen fr die An-forderungen anzustreben, die an die Ttigkeit der Arbeiter gestellt werden drfen. 87. Der wirtschaftliche Aufschwung Deutschlands und seine Gefahren. Quells: Fürst von Blow, Deutsche Politik) (Philipp Zorn und Herbert von Berger, Deutschland unter Kaiser Wilhelm Ii. Berlin 1914. Bd. 1. Erstes Buch). S. 100 und 101. Selten oder niemals hat ein Land in fo kurzer Zeit einen fo gewaltigen wirtschaftlichen Aufschwung erlebt wie das Deutsche Reich in der Epoche vom Frank-furter Frieden bis auf diesen Tag. Die Konsolidierung der deutschen Gromacht-stellung in Europa, die dadurch vollzogene staatliche Einigung Deutschlands und Sicherung der deutschen Grenzen und das Beschreiten der weltpolitischen Wege unter gleichzeitigem Bau einer starken Flotte: diese beiden folgenreichsten politischen Ereignisse unserer neueren Geschichte sind am unmittelbarsten der Entwicklung unseres wirtschaftlichen Lebens zugute gekommen. In mehr als vier Jahrzehnten ungestrten Friedens konnte sich der seit dem Ende des Mittelalters zum erstenmal wieder erwachte deutsche Unternehmungsgeist die rapide Entfaltung der Verkehrs-mittel, die Errungenschaften der technischen Wissenschaften und Fertigkeiten, die hohe Entwicklung des modernen Geldverkehrs zunutze machen, um an der Ver-mehrung des deutschen Wohlstandes zu arbeiten. Aus dem armen deutschen Lande ist ein reiches Land geworden. Das Volk der Denker, Dichter und Krieger ist zu einem Kaufmanns- und Handelsvolk ersten Ranges geworben4) und ringt heute um die Palme auf dem Weltmarkt mit England, das die erste Welthandelsmacht schon zu einer Zeit war, die Deutschland noch als ein Volk von Bauern und i) Der Staatsrat wurde am 11. Februar 1890 erffnet. Auch Arbeiter, unter ihnen ein Sozialdemokrat, waren geladen, der die Ergebnisse wurde nichts bekannt. z) Diese Konferenz tagte vom 15.29. Mrz 1890 in Bertin und wurde von den meisten europischen Staaten beschickt. Ihre Ergebnisse harren noch der Verwirklichung durch die Gesetzgebung der Einzelstaaten. 3) Kurz vor Ausbruch des Krieges geschrieben. 4) Vgl. die Zahlen in Nr. 91 und Nr. 94. 3. Quelle

7. Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts - S. 249

1899 - Wiesbaden : Behrend
— 249 — Die kaiserlichen Erlasse. Die Fürsorge unseres Kaisers für bett arbeitenden Stand geht aber noch weiter; er will die Arbeiter schützen gegen jede mögliche Bedrückung. Am 4. Februar 1890 wurde die Welt in Erstaunen gesetzt durch zwei bedeutsame Erlasse unseres hochsinnigen Kaisers an den Reichskanzler und an den Handelsminister über den Arbeiterschutz. Infolge des letzteren Erlasses trat schon am 14. Februar desselben Jahres der Staatsrat des Reiches zu einer Beratung zusammen, zu welcher der Kaiser auch sachkundige Personen aus den Kreisen der Arbeiter zugezogeu hatte. Unter seinem persönlichen Vorsitze wurde da mehrere Tage mit großem Ernste über eine ganze Reihe oon Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeiter verhandelt. In Verfolg des ersteren Erlasses berief der Kaiser zum 15. März eine Versammlung nach Berlin, zu welcher fast alle europäischen Länder ihre Vertreter schickten. Diese internationale Arbeiterschutz-kouserenz (international — mehrere Völker umfassend) beriet ebenfalls über viele Punkte znm Wohle der Arbeiter. Nach den gefaßten Beschlüssen sollte die Arbeitergesetzgebung in den einzelnen Ländern geregelt werden. In unserem Vaterlande ist das geschehen durch das Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891. Unser deutsches Vaterland hatte den Arbeitgebern durch die Versicherungsgesetze schon bedeutende Opfer auferlegt. Damit nun die deutsche Industrie auch ferner mit dem Auslande in Wettbewerb treten und ihre Erzeugnisse gerade so gut und billig herstellen könne, mußte ein Einverständnis mit den anderen Staaten über die Grundzüge des Arbeiterschutzes erzielt werden. ^ ^Das Arbeiterschutzgesetz. Dieses Gesetz ordnet allgemeine S o n n-tagsr nhe an. „Sechs Tage sollst du arbeiten, aber am siebenten sollst du ruhen!" lautet das Gebot des Herrn, dem die weltliche Obrigkeit hierdurch gerecht wird. Jeder Mensch bedarf schon der Ruhe, um sich zu erholen und neue Kräfte zu sammeln; aber der Sonntag soll ihm auch Gelegenheit geben, von den weltlichen Geschäften hinweg fein Herz zu Gott zu erheben und eingedenk zu werden, daß seine wahre Heimat nicht hier auf Erden ist. Nur in solchen Gewerben, wo auch an Sonntagen kein Aussetzen der Arbeit möglich ist, kann die Beschäftigung der Arbeiter zugelassen werden. Im Handels-Gewerbe z. B. dürfen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn- und Festtagen, mit Ausnahme des ersten Weihnachts-, Oster- und Psingsttages, bis zu 5 Stunden beschäftigt werden. — Leben und Gesundheit sollen bei der Arbeit möglichst gesichert werden. Maschinen und Gerätschaften sind deshalb so einzurichten, daß der Arbeiter keine Gefahr läuft; für genügendes Licht und gute Luft muß Sorge getragen werden. Zur Aufrechterhaltung der guten Sitte und des Anstandes sind besondere Vorschriften getroffen. - Der Lehr Herr ist verpflichtet, seinen Lehrling in allen in feinem Betriebe vorkommenden Arbeiten des Gewerbes gut zu unterweifen, ihn zu guten Sitten anzuhalten und ihm zum Besuche des Gottesdienstes die nötige Reit zu gewähren.

8. 1861 - 1871 - S. 1

1913 - Leipzig [u.a.] : Teubner
I. politische Grundanschauungen Wilhelms I. \. Ansprache der prinzregenten an das neuernanme Ziaäts-' minijterum am 8. November J858.1 . J/ • Nachdem wir durch eine ernste Krisis gegangen sind^fshe ich Sie, dix' mein vertrauen zu den ersten Räten der Krone berufen hat, zum ersten Tftale um mich versammelt. Augenblicke der Rrt gehören zu den schwersten im Leben des Monarchen, und ich als Regent habe sie nur noch tiefer empfunden, weil ein unglückliches Verhängnis mich in meine Stellung berufen hat. Die Pietät gegen meinen schwer heimgesuchten König und Herrn ließ mich lange schwanken, wie manche Erlebnisse, die ich unter seiner Regierung wahrnahm, in eine bessere Bahn wieder einzuleiten seien, ohne meinen brüderlichen Gefühlen und der Liebe, Sorgfalt und Treue, mit welcher unser allergnädigster König seine Regierung führte, zu nahe zu treten. wenn ich mich jetzt entschließen konnte, einen Wechsel in den Räten der Krone eintreten zu lassen, so geschah es, weil ich bei allen von mir Erwählten dieselbe Ansicht traf, welche die meinige ist: daß nämlich von einem Bruche mit der Vergangenheit nun und nimmermehr die Rede sein soll. (Es soll nur die sorgliche und bessernde Hand angelegt werden, wo sich Willkürliches oder gegen die Bedürfnisse der Seit Laufendes zeigt. Sie alle erkennen es an, daß das Wohl der Krone und des Landes unzertrennlich ist, daß die Wohlfahrt beider auf gefunden, kräftigen, konservativen Grundlagen beruht. Diese Bedürfnisse richtig zu erkennen, zu erwägen und ins Leben zu rufen, das ist das Geheimnis der Staatsweisheit, wobei von allen Extremen sich fernzuhalten ist. Unsere Hufgabe wird in dieser Beziehung keine leichte sein, denn im öffentlichen Leben zeigt sich seit kurzem eine Bewegung, die, wenn sie teilweise erklärlich ist, doch andererseits bereits Spuren von absichtlich überspannten Ideen zeigt, denen durch unser ebenso besonnenes als gesetzliches und selbst energisches handeln entgegengetreten werden muß. versprochenes muß man treu halten, ohne sich der bessernden Hand dabei zu entschlagen; nicht versprochenes muß man mutig verhindern, vor allem warne ich vor der stereotypen Phrase, daß die Regierung sich fort und fort treiben lassen müsse, liberale Ideen zu entwickeln, weil sie sich sonst von selbst Bahn brächen. Gerade hierauf bezieht sich, was ich vorhin Staatsweisheit nannte. 1 Brandenburg, Briefe Kaiser Wilhelms I. Leipzig 1911, S. 132—137. Quellenfammlung 1,15: Branbenburg»Rüi)Imann, oon 1861 bis 1871 1

9. Quellenbuch zur deutschen Geschichte von 1815 bis zur Gegenwart - S. 156

1906 - Leipzig [u.a.] : Ehlermann
— 156 — jenigen Revision unserer gegenseitigen Beziehungen zu gelangen, deren Preußen bedarf, um in geregelten Beziehungen zu den kleineren deutschen Staaten dauernd leben zu können. Ich glaube, wir sollten den Handschuh bereitwillig aufnehmen und kein Unglück, sondern einen Fortschritt der Krisis zur Besserung darin sehen, wenn eine Majorität in Frankfurt einen Beschluß faßt, in welchen: wir eine Überschreitung der Kompetenz, eine willkürliche Änderung des Bundeszweckes, einen Bruch der Bundesverträge siudeu können. Je unzweideutiger die Verletzung zutage tritt, desto besser. In Österreich, Frankreich, Rußland finden wir die Bedingungen nicht leicht wieder so günstig, um uns eine Verbesserung unserer Lage in Deutschland zu gestatten, und unsere Bundesgenossen sind auf dem besten Wege, uns vollkommen gerechten Anlaß dazu zu bieten, auch ohue daß wir ihrem Übermute nachhelfen. Sogar die Kreuzzeitung wird, wie ich aus der Sountags-nummer ersehe, stutzig bei dem Gedanken, daß eine Frankfurter Majorität ohne weiteres über die preußische Armee disponieren könnte. Nicht bloß an diesem Blatte habe ich bisher mit Besorgnis die Wahrnehmung gemacht, welche Alleinherrschaft sich Österreich in der deutschen Presse durch das geschickt angelegte Netz seiner Beeinflussung geschaffen hat, und wie es diese Masse zu handhaben weiß. Ohne dieselbe wäre die sogenannte öffentliche Meinung schwerlich zu dieser Höhe montiert worden; ich sage die sogenannte, denn das wirkliche Gros der Bevölkerung ist niemals für den Krieg gestimmt, wenn nicht die tatsächlichen Leiden schwerer Bedrückung es gereizt haben. Es ist so weit gekommen, daß kaum noch unter dem Mantel allgemeiner deutscher Gesinnung ein preußisches Blatt sich zu preußischem Patriotismus zu bekennen wagt. Die allgemeine Piepmeierei spielt dabei eine große Rolle, nicht minder die Zwanziger, die Österreich zu diesem Zwecke niemals fehlen. Die meisten Korrespondenten schreiben für ihren Lebensunterhalt, die meisten Blätter haben die Renta-

10. Teil 1 - S. 200

1882 - Leipzig : Brandstetter
200 Der Sieg der Zünfte über die Geschlechter. Verhältnisse so eifrig beigetragen, traten aus Selbstsucht dem späteren Aufstreben derselben oft engherzig entgegen. Sie wünschten freilich den Wohlstand ihrer Gemeinden — aber nicht in freier Entfaltung zur Selbständigkeit und Mündigkeit, sondern in unwandelbarer Beharrlichkeit im unbedingten Gehorsam erblickten sie die Bedingung und das Ziel derselben. Mit Umsicht benutzten sie zu ihrem Zwecke die häufigen Verlegenheiten der hohenstanfischenkaiser und wußten durch wiederholte Verordnungen die widerspenstigen Elemente, wennauch nur auf Zeit, darniederzuhalten. Auf der Reichsversammlung zu Worms 1231 untersagte Friedrich Ii. solcherweise allen Städten, ohne Einwilligung ihrer Herren Einigungen, Satzungen, Bündnisse oder Eidge-nossenschaften zu errichten, imb durch ein Edikt von 1232 hob derselbe alle Brüderschaften und Gilden der Handwerker auf: „weil wir wollen," heißt es, „daß die Freiheiten und Verleihungen, welche unsere und des Reichs geliebte Fürsten aus Gabe unserer kaiserlichen Hoheit jetzt besitzen und künftig besitzen werden, der weitesten Auslegungen sich erfreuen und jene Fürsten sie durchaus in ruhiger Freiheit besitzen." Wenn durch diese Maßregeln die Städte, vorläufig freilich nur auf dem Papiere, überwunden waren, die Früchte ihres langjährigen Ringens durch die Selbstsucht der Regierenden in Frage standen, so fand der rege Trieb zur Entfaltung doch bald seinen Ausweg — natürlich, da in jener Zeit des Ringens und Sichgestaltenwollens gerade der äußere Druck zum Bindemittel wurde, Elemente zusammenzuschließen, die später bei günstigern Umständen wieder auseinander fielen, sich anch wohl in heftigem Kampfe gegen einander kehrten. Auch wenn die Geschichte es nicht ausdrücklich überlieferte, wäre aus den wiederholten Verboten zu folgern, daß die Vereinigungen im allgemeinen, wie die Gewerke insbesondere in ihrem Streben sich nicht irren ließen; urkundliche Nachrichten bestätigen die trotzige Fortsetzung der eingegangenen Verbindungen, denen nur schwankende, für Bestechungen empfängliche Regenten gegenüberstanden. Die Städte hatten das gemeinsame Ziel: Freiheit und Unabhängigkeit, und dieses Ziel verband alle Abstufungen der Bewohner zu gemeinsamem Handeln. Die Altbürger stritten voran, willig folgten ihnen die übrigen Einigungen, und durch diese Eintracht stand die Einwohnerschaft den Regierenden als geschlossene Masse gegenüber, die nur schwer niederzuwerfen war. Deshalb richteten sich die Verordnungen nicht gegen einzelne bestimmte Genossenschaften, souderu gegen das Vereinswesen überhaupt als gegen die sicherste Schutzwehr vor den zunehmenden Übergriffen der Herrschsucht. Diese Verbote betrafen dann insbesondere auch die Einigungen der Handwerker, die dessenungeachtet immer wieder auftauchten, bis einerseits günstigere äußere Verhältnisse, Fortschritte in den Gewerben und im Handel und damit gesteigerter Wohlstand andererseits die Bahn ebneten und eine ungestörte Entwicklung möglich machten. Wichtig für die rechtliche Begründung des städtischen Genossenschaftswesens ist der Stadtbrief des habsburgifchen Rudolf für Goslar vom Jahre
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